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niedersachsen 0006K0006-2023 Kalefelder Straße 13, 37154 Northeim, Edesheim
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Niedersachsen
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0006K0006-2023

unbebautes Grundstück

Kalefelder Straße 13, 37154 Northeim, Edesheim

120.610 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0006K0006-2023
Adresse:
Kalefelder Straße 13, 37154 Northeim, Edesheim
Baujahr:
1900
Verkehrswert:
120.610 €

Grundbuch

Grundbuch:
Edesheim Blatt 899
Blatt:
899
Flur:
3
Flurstück:
507/5
Gemarkung:
Edesheim
Grundstücksgröße:
50

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
300
Grunderwerbsteuer:
6.030,5 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
380,41 € (verzinster Betrag: 108.549 €)
Zuschlagsgebühr:
630,5
Gesamt:
7.341,41
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Northeim
Versteigerungsort:
Amtsgericht Northeim, Bahnhofstraße 31, 37154 Northeim, Raum: Saal 5
Versteigerungstermin:
Freitag, 28. März 2025, 10:00

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs

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Sicherheitsinweis

Hinweis:
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs – getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
linke Gebäudehälfte:
zweigeschossige Doppelhaushälfte, teilunterkellert, Dachgeschoß voll ausgebaut, Baujahr ca. 1900, Gesamtwohn-/nutzfläche ca. 169,30 m²
rechte Gebäudehälfte:
eingeschossige Doppelhaushälfte, nicht unterkellert, Dachgeschoß voll ausgebaut, Baujahr ca. 1900, Gesamtwohn-/nutzfläche ca. 53,99 m²
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.