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0012K0006-2024

Mehrfamilienhaus

Poststraße 5, 28832 Achim

325.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0012K0006-2024
Adresse:
Poststraße 5, 28832 Achim
Wohn-/Nutzfläche:
192
Baujahr:
1900
Beschreibung:
Zweigeschossiges, freistehendes Zweifamilienwohnhaus mit Garagen/Schuppen-Anbau (ursprünglich 1900 erbaut, 1955 im Erdgeschoss umgebaut, 1973 aufgestockt); jeweils eine Wohnung im Erd- und Dachgeschoss; Gas-Heizthermen
Verkehrswert:
325.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Baden Blatt 1109
Blatt:
1109
Flur:
4
Flurstück:
357/5
Gemarkung:
Baden
Grundstücksgröße:
438

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
685
Grunderwerbsteuer:
16.250 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
1.025,07 € (verzinster Betrag: 292.500 €)
Zuschlagsgebühr:
1.455,5
Gesamt:
19.415,57
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Achim
Versteigerungsort:
Amtsgericht Achim, Obernstraße 75, 28832 Achim, Raum: Saal F.0.03
Versteigerungstermin:
Freitag, 21. März 2025, 10:00

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs – getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Zweigeschossiges, freistehendes Zweifamilienhaus mit Garagen/Schuppen-Anbau
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.