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Niedersachsen
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0042K0027-2023
Einfamilienhaus
Neusüdender Weg 28 A, 26125 Oldenburg, Ohmstede
255.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0042K0027-2023
Adresse:
Neusüdender Weg 28 A, 26125 Oldenburg, Ohmstede
Wohn-/Nutzfläche:
111
Baujahr:
1982
Beschreibung:
bebautes Grundstück (ein- und zweigeschossiges, freistehendes Wohngebäude in Staffelbauweise) in der Stadt Oldenburg (Oldb), Stadtteil: Ofenerdiek, Neusüdender Weg 28a; Gemäß Gutachten: Baujahr 1982, Wohnfläche: ca. 111 m², Aufteilung: Erdgeschoss (Wohnzimmer, Flur, Bad, offene Küche, Abstellraum und Schlafzimmer und weiterer nur von außen zugänglicher Abstellraum) Dachgeschoss (1 großer Raum, Duschbad); Sonstiges: 2 Carportanlagen, verschiedene Überdachungen, Garten und Rasenfläche
Verkehrswert:
255.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Das im Grundbuch von Oldenburg Blatt 51700 eingetragene Grundstück
Lfd. Nr.
Gemarkung
Flur
Flurstück
Wirtschaftsart und Lage
Größe m²
1
Ohmstede
19
134/150
Hof- und Gebäudefläche, Neusüdender Weg 28 A
531
Blatt:
51700
Flur:
19
Flurstück:
134/150
Gemarkung:
Ohmstede
Grundstücksgröße:
531
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
535 €
Grunderwerbsteuer:
12.750 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):804,29 € (verzinster Betrag: 229.500 €)
Zuschlagsgebühr:
1.158,5 €
Gesamt:
15.247,79 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Oldenburg
Versteigerungsort:
im Amtsgericht Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg (Oldb), Saal 1 (Hauptgebäude)
Versteigerungstermin:
Freitag, 20. Juni 2025, 09:00
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs – getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
bebautes Grundstück (ein- und zweigeschossiges, freistehendes Wohngebäude in Staffelbauweise) in der Stadt Oldenburg (Oldb), Stadtteil: Ofenerdiek, Neusüdender Weg 28a; Gemäß Gutachten: Baujahr 1982, Wohnfläche: ca. 111 m², Aufteilung: Erdgeschoss (Wohnzimmer, Flur, Bad, offene Küche, Abstellraum und Schlafzimmer und weiterer nur von außen zugänglicher Abstellraum) Dachgeschoss (1 großer Raum, Duschbad); Sonstiges: 2 Carportanlagen, verschiedene Überdachungen, Garten und Rasenfläche
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.