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niedersachsen 7 K 10-22 Ringstraße 4, 29594 Soltendieck OT Kattien
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Niedersachsen
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7 K 10-22

Bauerngehöft

Ringstraße 4, 29594 Soltendieck OT Kattien

153.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
7 K 10-22
Adresse:
Ringstraße 4, 29594 Soltendieck OT Kattien
Beschreibung:
Land- und forstwirtschaftliche Flurstücke sowie bebaute Resthofstelle in Kattien.
Verkehrswert:
153.000 €

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
354
Grunderwerbsteuer:
7.650 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
482,57 € (verzinster Betrag: 137.700 €)
Zuschlagsgebühr:
762,5
Gesamt:
9.249,07
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Uelzen
Versteigerungsort:
Fritz-Röver-Straße 5, 29525 Uelzen, 3
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 26. Feb. 2025, 10:00

Sicherheitsinweis

Hinweis:
Es wird empfohlen, die evtl. notwendige Bietsicherheit (in der Regel 10% des Verkehrswertes) durch einen frühestens drei Werktage vor dem Termin von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck zu leisten. Barzahlung ist ausgeschlossen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Kattien Blatt 96 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 10
Gemarkung Kattien
Flur 1, Flurstück 75/15, Wald, Launsfeld, Größe: 5.185 m²
Flur 2, Flurstück 180/1, Gebäude- und Freifläche, Ringstraße 4, Größe: 1.804 m²
Flur 2, Flurstück 299/173, Landwirtschaftliche Fläche, Flintener Feld, Größe: 10.395 m²
Flur 1, Flurstück 301/122, Wald, Septkohl, Größe: 36.688 m²

Detaillierte Objektbeschreibung:
Land- und forstwirtschaftliche Flurstücke sowie bebaute Resthofstelle in Kattien.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 15.07.2022 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 153.000,00 €

Es wird empfohlen, die evtl. notwendige Bietsicherheit (in der Regel 10% des Verkehrswertes) durch einen frühestens drei Werktage vor dem Termin von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck zu leisten.

Barzahlung ist ausgeschlossen.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.