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Deutschland
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Nordrhein-Westfalen
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0008K0009-2021
Garage, Einfamilienhaus
Freie Bitze 28, 53639 Königswinter, Rauschendorf
380.000 €
Allgemeine Informationen
Aktenzeichen: | 0008K0009-2021 |
Adresse: | Freie Bitze 28, 53639 Königswinter, Rauschendorf |
Verkehrswert: | 380.000 € |
Gerichts Informationen
Amtsgericht: | Königswinter |
Versteigerungsort: | Amtsgericht Königswinter, Drachenfelsstr. 41, I. Stockwerk, Saal 112 |
Versteigerungstermin: | Dienstag, 16. Jan. 2024, 09:30 |
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein freistehendes, eingeschossiges, voll unterkellertes Einfamilienwohnhaus (DG ausgebaut) mit rückwärtiger Doppelgarage. Aufgrund der Hanglage ist das UG ebenerdig zugänglich. Grundstücksgröße: 498 qm. Baujahr: ca. 1968. Wohnfläche: rd. 122 qm. UG: 3 Zimmer, Duschbad, Flur, Diele, Heizungsraum, Öltankraum. EG: Wohnzimmer, Küche, Bad/WC, Diele, Schlafzimmer, Kinderzimmer.
Das Wohnhaus befand sich zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung in einem erheblich unterdurchschnittlichen Gesamtunterhaltungszustand. Dennoch wurden Instandhaltungsmaßnahmen und Modernisierungen mit einem mittleren Modernisierungsgrad in der jüngeren Vergangenheit durchgeführt. Ab 2008: Dach neu eingedeckt, Dachflächenfenster neu, wohnlicher Ausbau des DG, komplette Drainage, wohnlicher Ausbau KG, neue Fenster KG.
Bauschäden/Baumängel: DG eigentlich nicht wohnlich nutzbar (Belastbarkeit der Decke über dem EG reicht nicht aus), Eindringen von Wasser durch die Bodenplatte ins KG, aufsteigende Feuchte im Sockelbereich, hohe Feuchtigkeitswerte im Bodenaufbau (besonders in der Dämmung) und in den Dehnungsfugen im Estrich sowohl des Wohnzimmers wie auch des Schlafzimmers im UG, Schimmelpilzwachstum, Gefährdungen im Bereich des Balkongeländers, der Übergänge der Bodenbeläge, fehlende Absturzsicherung links neben dem vorderen linken Außenstellplatz, an der Treppe zur Haustüre und links des Zugangs zum Hintereingang der Garage, Problematik mit beiden Treppenläufen im Haus (Treppe von KG zum EG weist kein ordnungsgemäßes Steigungsverhältnis auf), starke Versottung des Schornsteins (Sanierung wahrscheinlich unumgänglich). Die Maßnahmen zur Sanierung der festgestellten Mängel sind derart komplex, dass diese nur unter Hinzuziehung eines Architekten abgestellt werden.
Es liegen bauordnungsrechtliche Verstöße vor, insbesondere nicht eingehaltene Abstandsflächen zu einer Nachbargrenze sowie ein nicht genehmigter wohnlicher Ausbau des Dachgeschosses mit unzulässiger Erreichbarkeit durch eine fest eingebaute Stahltreppe. Die Bereiche im DG werden bei der Ermittlung der Wohnfläche nicht berücksichtigt.
Weitere Informationen für Bietinteressenten unter:
https://www.ag-koenigswinter.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Zwangsversteigerung/index.php
Das Wohnhaus befand sich zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung in einem erheblich unterdurchschnittlichen Gesamtunterhaltungszustand. Dennoch wurden Instandhaltungsmaßnahmen und Modernisierungen mit einem mittleren Modernisierungsgrad in der jüngeren Vergangenheit durchgeführt. Ab 2008: Dach neu eingedeckt, Dachflächenfenster neu, wohnlicher Ausbau des DG, komplette Drainage, wohnlicher Ausbau KG, neue Fenster KG.
Bauschäden/Baumängel: DG eigentlich nicht wohnlich nutzbar (Belastbarkeit der Decke über dem EG reicht nicht aus), Eindringen von Wasser durch die Bodenplatte ins KG, aufsteigende Feuchte im Sockelbereich, hohe Feuchtigkeitswerte im Bodenaufbau (besonders in der Dämmung) und in den Dehnungsfugen im Estrich sowohl des Wohnzimmers wie auch des Schlafzimmers im UG, Schimmelpilzwachstum, Gefährdungen im Bereich des Balkongeländers, der Übergänge der Bodenbeläge, fehlende Absturzsicherung links neben dem vorderen linken Außenstellplatz, an der Treppe zur Haustüre und links des Zugangs zum Hintereingang der Garage, Problematik mit beiden Treppenläufen im Haus (Treppe von KG zum EG weist kein ordnungsgemäßes Steigungsverhältnis auf), starke Versottung des Schornsteins (Sanierung wahrscheinlich unumgänglich). Die Maßnahmen zur Sanierung der festgestellten Mängel sind derart komplex, dass diese nur unter Hinzuziehung eines Architekten abgestellt werden.
Es liegen bauordnungsrechtliche Verstöße vor, insbesondere nicht eingehaltene Abstandsflächen zu einer Nachbargrenze sowie ein nicht genehmigter wohnlicher Ausbau des Dachgeschosses mit unzulässiger Erreichbarkeit durch eine fest eingebaute Stahltreppe. Die Bereiche im DG werden bei der Ermittlung der Wohnfläche nicht berücksichtigt.
Weitere Informationen für Bietinteressenten unter:
https://www.ag-koenigswinter.nrw.de/aufgaben/abteilungen/Zwangsversteigerung/index.php