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Deutschland
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Nordrhein-Westfalen
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0008K0010-2024
unbebautes Grundstück
Windmühlenfeld 41, 32312 Lübbecke, Eilhausen
9.001 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0008K0010-2024
Adresse:
Windmühlenfeld 41, 32312 Lübbecke, Eilhausen
Beschreibung:
Laut Wertgutachten handelt es sich um unbebaute Grundstücke, ein Gebäude wurde abgebrochen, es befindet sich noch Bauschutt auf dem Gelände sowie eine mit Hof-Pflastersteinen ausgestatte Fläche. Eine erneute Bebauung ist nicht zulässig.
Verkehrswert:
9.001 €
Grundbuch
Grundbuch:
Eilhausen Blatt 175, Eilhausen Blatt 175
Blatt:
175
Flur:
2
Flurstück:
357
Gemarkung:
Eilhausen
Grundstücksgröße:
07 m²
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
75 €
Grunderwerbsteuer:
585,07 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):28,39 € (verzinster Betrag: 8.100,9 €)
Zuschlagsgebühr:
133 €
Gesamt:
821,46 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Lübbecke
Versteigerungsort:
Amtsgericht Lübbecke, Hauptgebäude, Kaiserstraße 18, 32312 Lübbecke, Etage EG, Sitzungssaal 2
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 19. März 2025, 10:30
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitsinweis
Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt.
Laut Wertgutachten handelt es sich um unbebaute Grundstücke, ein Gebäude wurde abgebrochen, es befindet sich noch Bauschutt auf dem Gelände sowie eine mit Hof-Pflastersteinen ausgestatte Fläche.
Eine erneute Bebauung ist nicht zulässig.
Die Grundstücke liegen in Lübbecke, Ortsteil Eilhausen.
Eine erneute Bebauung ist nicht zulässig.
Die Grundstücke liegen in Lübbecke, Ortsteil Eilhausen.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.