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Deutschland
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Nordrhein-Westfalen
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0010K0001-2023
Garage, Zweifamilienhaus
Katharinastraße 12, 44628 Herne, Horsthausen
337.600 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0010K0001-2023
Adresse:
Katharinastraße 12, 44628 Herne, Horsthausen
Wohn-/Nutzfläche:
173
Baujahr:
Ende der 50er Jahre
Beschreibung:
Zweigeschossiges Zweifamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, Doppelgarage, PKW-Garage und Anteil an einem Garagenhof
Verkehrswert:
337.600 €
Grundbuch
Grundbuch:
Herne Blatt 2669
Blatt:
2669
Flur:
3
Flurstück:
422
Gemarkung:
Horsthausen
Grundstücksgröße:
18 m²
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
685 €
Grunderwerbsteuer:
21.944 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):1.064,81 € (verzinster Betrag: $303.840 €)
Zuschlagsgebühr:
1.455,5 €
Gesamt:
25.149,31 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Herne
Versteigerungsort:
Amtsgericht Herne, Friedrich-Ebert-Platz 1, 1. Obergeschoss, Saal 115
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 20. Nov. 2024, 10:00
Sicherheitsinweis
Hinweis:
Der Berechtigte muss das Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden und glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht.
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein zweigeschossiges Zweifamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und einer Doppelgarage, einer PKW-Garage und einem Anteil an einem Garagenhof. Ursprüngliches Baujahr gemäß Bauakte: Ende der 50er Jahre; Wohnraumerweiterung ca. 1981/83. Die Wohnung im Erdgeschoss stand zum Zeitpunkt der Besichtigung leer, die Wohnung im 1. Obergeschoss und die Räumlichkeiten im Dachgeschoss sind selbstgenutzt. Gesamtwohnfläche: 173 m².
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG auf 5.000,00 EUR für das Grundstück lfd. Nr. 1, 330.000,00 EUR für das Grundstück lfd.
Nr. 2, 2.600,00 EUR für den Miteigentumsanteil lfd. Nr. 3, insgesamt also auf 337.600,00 EUR festgesetzt.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG auf 5.000,00 EUR für das Grundstück lfd. Nr. 1, 330.000,00 EUR für das Grundstück lfd.
Nr. 2, 2.600,00 EUR für den Miteigentumsanteil lfd. Nr. 3, insgesamt also auf 337.600,00 EUR festgesetzt.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.