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21 Bilder
Deutschland
>
Nordrhein-Westfalen
>
0183K0015-2024

Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)

Schwelmhöfe 27, 00000

85.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0183K0015-2024
Adresse:
Schwelmhöfe 27, 00000
Wohn-/Nutzfläche:
86
Baujahr:
ca. 1911
Beschreibung:
Wohnung Nr. 3: 1-Zimmerwohnung von rd. 34 m² WF mit KDB, Abstellkammer im 1. OG links. Wohnung Nr. 5: 2-Zimmerwohnung von ca. 52 m² WF im 2. OG links. Beide Wohnungen sind derzeit durch eine interne Treppe verbunden, jedoch erfolgt die Bewertung als 2 getrennte Wohnungen. Rückbaukosten müssen wertmindernd berücksichtigt werden.
Verkehrswert:
85.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Kray Blatt 613, Kray Blatt 615
Blatt:
613
Flur:
10
Flurstück:
430, 431
Gemarkung:
Kray
Grundstücksgröße:
379 m²

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
246
Grunderwerbsteuer:
5.525 € (6,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
268,1 € (verzinster Betrag: 76.500 €)
Zuschlagsgebühr:
498,5
Gesamt:
6.537,6
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Essen
Versteigerungsort:
Amtsgericht Essen, Hauptgebäude, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Etage 1, Sitzungssaal 182
Versteigerungstermin:
Freitag, 27. Juni 2025, 09:00

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden.
Laut Gutachten handelt es sich bei der Wohnung Nr. 3 um eine 1-Zimmerwohnung von rd. 34 m² WF mit KDB, Abstellkammer im 1. OG links. Derzeit ist das Wohnungseigentum durch eine interne Treppe zum darüber liegenden Wohneigentum Nr. 5 verbunden. Die Änderung der Teilungserklärung blieb aus; für deren Änderung im Sinne des Istzustandes wäre die Einstimmigkeit der gesamten Eigentümergemeinschaft erforderlich. Da dies nicht gesichert ist, erfolgt die Bewertung nur aufgrund der rechtlich zulässigen nutzung als 2 getrennte Wohnungen. Die Rückbaukosten müssen entsprechend wertmindernd berücksichtigt werden. BJ: ursprüngl. ca. 1911.

Laut Gutachten handelt es sich bei der Wohnung Nr. 5 um eine 2-Zimmerwohnung von ca. 52 m² WF im 2. OG links. Diele, Wohnbereich mit Durchgang zu einem Zimmer, das Zugang zur Küche besitzt, über welche wiederum das Bad erschlossen wird. Der Wohnung wurde ein Raum mit Balkon der Wohnung Nr. 6 des Aufteilungsplans zugeteilt. Derzeit ist das Wohnungseigentum durch eine interne Treppe zum darunter liegenden Wohneigentum Nr. 3 verbunden. Die Änderung der Teilungserklärung blieb aus; für deren Änderung im Sinne des Istzustandes wäre die Einstimmigkeit der gesamten Eigentümergemeinschaft erforderlich. Da dies nicht gesichert ist, erfolgt die Bewertung nur aufgrund der rechtlich zulässigen nutzung als 2 getrennte Wohnungen. Die Rückbaukosten müssen entsprechend wertmindernd berücksichtigt werden. BJ: ursprüngl. ca. 1911.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.