rheinland-pfalz 0001K0040-2023 Hohlstraße  3, 67724 Gehrweiler 1
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Deutschland
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Rheinland-Pfalz
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0001K0040-2023

Einfamilienhaus

Hohlstraße 3, 67724 Gehrweiler

78.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0001K0040-2023
Adresse:
Hohlstraße 3, 67724 Gehrweiler
Beschreibung:
Einfamilienhaus mit Garagenanbau; erhebliche Wasserschäden mit starker Schimmelbildung; Kernsanierung erforderlich;
Verkehrswert:
78.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Gehrweiler Blatt 209
Blatt:
209
Flur:
95/2
Gemarkung:
Gehrweiler
Grundstücksgröße:
317

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
219
Grunderwerbsteuer:
3.900 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
246,02 € (verzinster Betrag: 70.200 €)
Zuschlagsgebühr:
432,5
Gesamt:
4.797,52
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Rockenhausen
Versteigerungsort:
1. Sitzungssaal, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 23. Juli 2025, 09:00
externer Link
Gutachten (versteigerungspool.de)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.

Eingetragen im Grundbuch von Gehrweiler

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Blatt

BV 6          Gehrweiler

95/2

Gebäude- und Freifläche

Hohlstraße 3

317

209 

 

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Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Einfamilienhaus mit Garagenanbau; erhebliche Wasserschäden mit starker Schimmelbildung; Kernsanierung erforderlich;

Verkehrswert:

78.000,00 €

 

 

 

Der Versteigerungsvermerk ist am 28.12.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Die 1. Beschlagnahme ist am 28.12.2023 erfolgt.

 

Die Grenzen der §§ 74a und 85a ZVG gelten nicht mehr.

 

Aufforderung:

 

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

 

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

 

Hinweis:

 

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

 

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.