Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, 26. Januar 2027 um 14:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Mainz, Sitzungssaal 16, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz öffentlich versteigert werden:
Besichtigung:
Das Objekt wurde am 18.07.2025 ausschließlich von außen besichtigt; eine Innenbesichtigung der Wohnung und des Gemeinschaftseigentums war nicht möglich. Die Bewertung beruht ergänzend auf Bauakte, Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Flurkarte, Fotos und Geschossplänen.
Wohnung Nr. 10
Die zu bewertende Einheit ist die im Aufteilungsplan mit Nr. 10 bezeichnete Erdgeschosswohnung mit einer Wohnfläche von ca. 62 m². Laut Gutachten handelt es sich um eine 2-Zimmer-Wohnung; der Grundriss ist nach dem Aufteilungsplan zweckmäßig. Aus dem beigefügten Plan ergeben sich ein Zimmer mit ca. 16,20 m², ein weiteres Zimmer mit ca. 16,00 m², eine Küche mit ca. 10,60 m², Bad/WC mit ca. 6,15 m², Flur mit ca. 4,70 m² sowie ein Abstellraum mit ca. 5,11 m². Hinzu kommt die Terrasse, an der ein Sondernutzungsrecht besteht.
Der Zustand der Wohnung konnte innen nicht geprüft werden. Erkennbar sind Kunststofffenster mit Isolierverglasung, keine Rollläden sowie eine Wohnungseingangstür in Holzfurnier mit Aufbruchsspuren. Wegen der fehlenden Innenbesichtigung wurde im Gutachten ein pauschaler Abschlag für möglicherweise vorhandene Bauschäden und -mängel berücksichtigt.
Gebäude
Das Gemeinschaftseigentum besteht aus einem freistehenden Mehrfamilienhaus in Massivbauweise, das zu Wohnzwecken genutzt wird und teilweise Leerstand aufweist. Das Gebäudealter wurde zum Wertermittlungsstichtag mit ca. 65 Jahren angesetzt, bei einer üblichen Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren und einer wirtschaftlichen Restnutzungsdauer von 25 Jahren.
Das Haus ist voll unterkellert. Das Dach ist als Satteldach mit Holzdachkonstruktion und Dachziegeleindeckung ausgeführt. Die Fassade besteht aus Wärmedämmung mit Putz; auch der Sockel ist verputzt und gestrichen. Im Gebäude sind Kunststeintreppen sowie Metallgeländer mit Metallhandlauf vorhanden. Als besondere Bauteile sind ein Balkon sowie eine Garage genannt; außerdem bestehen Hofbefestigungen, ein Mülltonnenstellplatz sowie Rasenflächen mit Ziergehölz.
Der allgemeine Zustand des Gemeinschaftseigentums konnte innen nicht abschließend beurteilt werden. Im Gutachten wird ein teilweiser Unterhaltungsstau genannt; wesentliche augenscheinliche Bauschäden waren außen jedoch nicht ersichtlich. Modernisierungen erfolgten lediglich in kleinem Umfang im Rahmen der Instandhaltung; insbesondere wurde eine Wärmedämmung der Außenwände berücksichtigt.
Nutzung:
Zum Wertermittlungs-Stichtag war die Wohnung leerstehend; das Gemeinschaftseigentum wurde zu Wohnzwecken genutzt, teilweise mit Leerstand.
Verkehrswert: 120.000,00 €