Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Mittwoch, 10. Februar 2027 um 9:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Bingen am Rhein, Sitzungssaal 103, Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein öffentlich versteigert werden:
Besichtigung:
Das Objekt wurde am 14.04.2026 im Rahmen eines Ortstermins besichtigt. Das Objekt umfasst sieben Flurstücke; die Bewertung stützt sich ergänzend auf Kataster-, Grundbuch- und Behördenunterlagen.
GrundstĂĽck
Es handelt sich um sieben Einzelgrundstücke mit reiner landwirtschaftlicher Grundstücksqualität. Versteigert werden die Flurstücke 25/2 mit 1.875 m², 26 mit 3.969 m², 19/5 mit 1.950 m², 19/3 mit 3.900 m², 19/4 mit 1.950 m², 95/2 mit 145 m² und 68 mit 878 m². Die Flächen liegen überwiegend eben und sind unbebaut. Wertrelevante Außenanlagen wie Einfriedungen, Befestigungen oder sonstige bauliche Anlagen sind nicht vorhanden; vorhandener Aufwuchs wurde überwiegend als nicht wertbeeinflussend eingestuft.
Die Flurstücke 25/2 und 26 sind im Liegenschaftskataster als Obst- und Nussbaumplantage, bei Flurstück 26 zusätzlich teilweise als Fahrweg, nachgewiesen. Beim Ortstermin wurde jedoch jeweils eine tatsächliche Nutzung als Ackerland festgestellt. Beide Grundstücke wurden wegen ihrer sehr schmalen und langgestreckten Form als nur mit Einschränkungen bewirtschaftbar beschrieben; dieser Umstand wirkte wertmindernd. Für beide Flächen wurde ein Bodenwert von 2,00 €/m² angesetzt.
Die Flurstücke 19/5, 19/3 und 19/4 werden als Ackerland genutzt. Sie liegen im Wasserschutzgebiet Zone III. Die Ackerzahlen wurden mit 54 für Flurstück 19/5, mit 54 und 48 für Teilbereiche des Flurstücks 19/3 sowie mit 54 und 58 für Teilbereiche des Flurstücks 19/4 angegeben. Trotz Schutzgebietslage wurde kein zusätzlicher Abschlag vorgenommen, da die damit verbundenen Nutzungsbeschränkungen nach dem Gutachten bereits im Bodenrichtwert berücksichtigt sind. Der angesetzte Verkehrswert beträgt jeweils 2,50 €/m².
Das Flurstück 95/2 ist eine 145 m² große Gehölzfläche mit unmittelbarer Anbindung an das öffentliche Straßennetz. Es liegt ortsnah und innerhalb der Weinlage „Lattenstück“. Trotz dieser grundsätzlich begünstigten Lage wurde die Fläche als verwilderte Gehölz- bzw. Unlandfläche beschrieben, die aktuell nicht landwirtschaftlich aktiv nutzbar ist. Daraus wurde ein Verkehrswert von 1,50 €/m² abgeleitet.
Das Flurstück 68 ist eine 878 m² große Ackerfläche. Es liegt teilweise in Wasserschutzzonen II und III sowie zusätzlich in einem Vogelschutzgebiet. Die Schutzgebietsvielfalt sowie die im Verhältnis zum Richtwertgrundstück deutlich kleinere Fläche führten zu Abschlägen. Der angesetzte Verkehrswert beträgt 1,60 €/m².
Nutzung:
Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Objekt landwirtschaftlich genutzt; sechs Flurstücke dienten als Ackerland, ein Flurstück als Gehölzfläche. Angaben zu bestehenden Pachtverhältnissen lagen nicht vor.
Lfd. Nr. 1: Flur 27 Flurstück 25/2, Verkehrswert: 3.750,00 €
Lfd. Nr. 2: Flur 27 Flurstück 26/0, Verkehrswert: 7.938,00 €
Lfd. Nr. 3: Flur 27 Flurstück 19/5, Verkehrswert: 4.875,00 €
Lfd. Nr. 4: Flur 27 Flurstück 19/3, Verkehrswert: 9.750,00 €
Lfd. Nr. 5: Flur 27 Flurstück 19/4, Verkehrswert: 4.875,00 €
Lfd. Nr. 6: Flur 2 Flurstück 95/2, Verkehrswert: 217,50 €
Lfd. Nr. 7: Flur 50 Flurstück 68/0, Verkehrswert: 1.404,80 €