Objekt 1: Grundstück bebaut mit einem Einfamilienhaus als Doppelhaushälfte (vermutlich voll unterkellert, zweigeschossig mit ausbaufähigem Dachgeschoss). Die bebauten Grundstücke Flur 3, Flurstücke 168/57 und 57/3 und die unbebauten Grundstücke Flur 3, Flurstücke 57/4, 57/5 und 57/6 sowie 57/8 liegen unmittelbar nebeneinander und bilden eine wirtschaftliche Einheit. | Objekt 2: Grundstück bebaut mit einem Nebengebäude (mittig geteilt, nur der linke Bereich ist Bestandteil des Flurstücks 57/3, eingeschossig, ausgebautes Dachgeschoss). Zum Hinterraum ist eine einfache Überdachung aus Holz mit Pultdach angegliedert. Die bebauten Grundstücke Flur 3, Flurstücke 168/57 und 57/3 und die unbebauten Grundstücke Flur 3, Flurstücke 57/4, 57/5 und 57/6 sowie 57/8 liegen unmittelbar nebeneinander und bilden eine wirtschaftliche Einheit. | Objekt 3: Das Grundstück ist unbebaut. Die bebauten Grundstücke Flur 3, Flurstücke 168/57 und 57/3 und die unbebauten Grundstücke Flur 3, Flurstücke 57/4, 57/5 und 57/6 sowie 57/8 liegen unmittelbar nebeneinander und bilden eine wirtschaftliche Einheit. | Objekt 4: Das Grundstück (bestehend aus zwei Flurstücken) ist unbebaut. Die bebauten Grundstücke Flur 3, Flurstücke 168/57 und 57/3 und die unbebauten Grundstücke Flur 3, Flurstücke 57/4, 57/5 und 57/6 sowie 57/8 liegen unmittelbar nebeneinander und bilden eine wirtschaftliche Einheit. | Objekt 5: Das Grundstück ist unbebaut. Die bebauten Grundstücke Flur 3, Flurstücke 168/57 und 57/3 und die unbebauten Grundstücke Flur 3, Flurstücke 57/4, 57/5 und 57/6 sowie 57/8 liegen unmittelbar nebeneinander und bilden eine wirtschaftliche Einheit.