Rechner: Kosten des Immobilienerwerbs in der Zwangsversteigerung

Welche Gebühren fallen beim Kauf einer Immobilie in der Zwangsversteigerung an?

Hier sind die zu erwartenden Erwerbsnebenkosten beim Kauf einer Immobilie im Zwangsversteigerungsverfahren.

  • Grundbucheintrag (§ 34 GNotKG, KV Nr. 14110 ff., Tabelle B*)
  • Grunderwerbsteuer (abhängig vom Bundesland**)
  • Verzinsung (4 % Zinsen auf das Meistgebot ab Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 42 Tage) gemäß § 49a ZVG***, Vermeidung durch Hinterlegung beim Amtsgericht)
  • Zuschlagsgebühr (§ 34 GKG, KV Nr. 2214 ff., Multiplikator 0,5****)

Die Gebühren für eine Zwangsversteigerung werden auf Basis des Meistgebots berechnet, einschließlich bestehender Rechte. Beim Grundbucheintrag kann sich die Berechnung auch nach dem höheren Verkehrswert der Immobilie richten.

Erwerbsnebenkosten:

Verkehrswert
320.000
Höchstgebot
320.000
Grundbucheintrag (§ 34 GNotKG, KV Nr. 14110 ff., Tabelle B)
635
Grunderwerbsteuer (abhängig von Bundesland)
Grundwerwerbsteuer Nordrhein-Westfalen 6.5%
20.800
Verzinsung (4 % Zinsen auf das Meistgebot ab Zuschlag bis zum Verteilungstermin (ca. 42 Tage) gemäß § 49a ZVG, Vermeidung durch Hinterlegung beim Amtsgericht)
Höchstgebot minus der Sicherheitsleistung von 10% : 288.000 €, verzinst über 42 Tage
1.009,3
Zuschlagsgebühr (§ 34 GKG, KV Nr. 2214 ff., Multiplikator 0,5)
1.356,5
Gesamt
23.800,8
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
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