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Deutschland
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Nordrhein-Westfalen
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0005K0026-2023
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Bulmker Str. 26, 45888 Gelsenkirchen, Bulmke-Hüllen
67.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0005K0026-2023
Adresse:
Bulmker Str. 26, 45888 Gelsenkirchen, Bulmke-Hüllen
Wohn-/Nutzfläche:
88
Baujahr:
1954
Beschreibung:
Ca. 88 qm große Wohnung (4ZKDB und WC nebst Kellerraum) im DG des Mehrfamilienhauses (8 Wohn- bzw. Teileigentumseinheiten) in der Bulmker Str. 26, 45888 Gelsenkirchen-Bulmke-Hüllen. Die Wohnung war zur Zeit der Gutachtenerstellung ungenutzt. Baujahr: 1954 (Wiederaufbau), Ausbau DG in 1984. Es bestehen Schäden am Sonder- und am Gemeinschaftseigentum.
Verkehrswert:
67.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Bulmke Blatt 1050
Blatt:
1050
Flur:
1
Flurstück:
656
Gemarkung:
Bulmke
Grundstücksgröße:
340
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
219 €
Grunderwerbsteuer:
4.355 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):211,32 € (verzinster Betrag: 60.300 €)
Zuschlagsgebühr:
432,5 €
Gesamt:
5.217,82 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
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Amtsgericht:
Gelsenkirchen
Versteigerungsort:
Amtsgericht Gelsenkirchen, Hauptgebäude, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen, Etage 2, Sitzungssaal 202
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 28. Mai 2025, 08:30
Dateien
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
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Sicherheitshinweis
Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht.
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine ca. 88 qm große Wohnung (4ZKDB und WC nebst Kellerraum) im DG des Mehrfamilienhauses (8 Wohn- bzw. Teileigentumseinheiten) in der Bulmker Str. 26, 45888 Gelsenkirchen-Bulmke-Hüllen. Die Wohnung war zur Zeit der Gutachtenerstellung ungenutzt. Eine WEG-Verwaltung ist vorhanden. Baujahr: 1954 (Wiederaufbau), Ausbau DG in 1984. Es bestehen Schäden am Sonder- und am Gemeinschaftseigentum. Zur Veräußerung des Grundstücks ist die Zustimmung des WEG-Verwalters erforderlich. Die Einsichtnahme in das vollständige Gutachten wird angeraten.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.