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Deutschland
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Nordrhein-Westfalen
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0051K0006-2024
Zweifamilienhaus
Lockweg 57, 59846 Sundern
170.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0051K0006-2024
Adresse:
Lockweg 57, 59846 Sundern
Wohn-/Nutzfläche:
140
Baujahr:
1959
Beschreibung:
Unterkellertes Zweifamilienhaus mit je einer Wohnung im Erd- und Dachgeschoss. Fiktives Baujahr 1959. Es ist nicht auszuschließen, dass das Gebäude als Einfamilienhaus genutzt worden sein könnte.
Verkehrswert:
170.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Sundern Blatt 2001, Sundern Blatt 2001
Blatt:
2001
Flur:
13
Flurstück:
219
Gemarkung:
Sundern
Grundstücksgröße:
18
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
381 €
Grunderwerbsteuer:
11.050 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):536,19 € (verzinster Betrag: 153.000 €)
Zuschlagsgebühr:
828,5 €
Gesamt:
12.795,69 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Arnsberg
Versteigerungsort:
Amtsgericht Arnsberg, Hauptgebäude, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Etage 1., Sitzungssaal A 109
Versteigerungstermin:
Dienstag, 5. Aug. 2025, 13:00
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Laut Gutachten handelt es sich um ein unterkellertes Zweifamilienhaus mit je einer Whg. im Erd- und Dachgeschoss. Fiktives Bj. 1959. Die Gesamtwohnfläche beträgt ca. 140 qm. Es ist nicht auszuschließen, dass das Gebäude als Einfamilienhaus genutzt worden sein könnte. Das Bewertungsgrundstück ist 886 m2 groß. Der Betrag für besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale wird auf -10.000 EUR geschätzt. Ein Energieausweis liegt nicht vor. Als Heizart ist in der Baustatistik eine Ofenheizung angegeben. Der Bauakte nach ist kein Antrag auf Genehmigung z. B. einer Gasheizung vorhanden. Lt. Auskunft des Netzbetreibers gibt es kein Gasanschluss auf dem Grundstück, wohl aber in der Straße. Eine Innenbesichtigung war nicht und eine Außenbesichtigung war nur eingeschränkt möglich.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.