Nach dem Zuschlag

Räumungstitel

Urkunde, aus der die Räumung vollstreckt werden kann. Nach einer Versteigerung ist das der Zuschlagsbeschluss selbst.

Das erspart dem Ersteher ein Gerichtsverfahren gegen den bisherigen Eigentümer – ein erheblicher Vorteil gegenüber dem freihändigen Erwerb einer bewohnten Immobilie.

Der Titel wirkt nur gegen den Schuldner und gegen Besitzer, die zum Zeitpunkt des Zuschlags im Besitz waren und keinen eigenen Besitztitel haben.

Zieht nach dem Zuschlag jemand neu ein, etwa ein Untermieter, muss gegen ihn gesondert vorgegangen werden.

Verwandte Begriffe

Mehr aus „Nach dem Zuschlag“

Den Begriff am echten Objekt sehen

Verkehrswert, Termin, Gutachten und die bestehen bleibenden Rechte stehen bei jedem Verfahren dabei – mit Karte, Bildern und Unterlagen.

Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist, was das Vollstreckungsgericht im jeweiligen Verfahren feststellt.