Räumungstitel
Urkunde, aus der die Räumung vollstreckt werden kann. Nach einer Versteigerung ist das der Zuschlagsbeschluss selbst.
Das erspart dem Ersteher ein Gerichtsverfahren gegen den bisherigen Eigentümer – ein erheblicher Vorteil gegenüber dem freihändigen Erwerb einer bewohnten Immobilie.
Der Titel wirkt nur gegen den Schuldner und gegen Besitzer, die zum Zeitpunkt des Zuschlags im Besitz waren und keinen eigenen Besitztitel haben.
Zieht nach dem Zuschlag jemand neu ein, etwa ein Untermieter, muss gegen ihn gesondert vorgegangen werden.