Gebote & Grenzen§ 93 ZVG

Zuschlagsbeschluss

Die schriftliche Fassung des Zuschlags. Sie ist zugleich Eigentumsnachweis und Vollstreckungstitel auf Räumung und Herausgabe.

Der Beschluss benennt Ersteher, Objekt, Meistgebot und die bestehen bleibenden Rechte. Er ersetzt den Kaufvertrag und dient der Bank als Sicherungsgrundlage.

Als Vollstreckungstitel wirkt er gegen den Schuldner und gegen Personen, die zur Zeit des Zuschlags im Besitz waren – nicht aber gegen Mieter mit wirksamem Mietvertrag.

Gegen den Zuschlag ist binnen zwei Wochen die sofortige Beschwerde möglich. Sie hemmt den Eigentumsübergang nicht, kann ihn aber nachträglich beseitigen.

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Verkehrswert, Termin, Gutachten und die bestehen bleibenden Rechte stehen bei jedem Verfahren dabei – mit Karte, Bildern und Unterlagen.

Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist, was das Vollstreckungsgericht im jeweiligen Verfahren feststellt.