Gebote & Grenzen

Gebot

Erklärung eines Bieters, einen bestimmten Betrag zu zahlen. Es ist bindend und kann nicht zurückgenommen werden.

Geboten wird mündlich, zur Niederschrift des Gerichts. Eine Mindeststeigerung gibt es nicht – theoretisch genügt ein Euro über dem Vorgebot, praktisch sind größere Schritte üblich.

Das Gebot erlischt, sobald ein höheres abgegeben und zugelassen wird. Wird die Versteigerung ohne Zuschlag geschlossen, erlöschen alle Gebote.

Zurückgewiesen wird ein Gebot unter anderem, wenn die verlangte Sicherheit nicht sofort geleistet wird, wenn eine Vollmacht fehlt oder wenn es das geringste Gebot nicht erreicht.

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Verkehrswert, Termin, Gutachten und die bestehen bleibenden Rechte stehen bei jedem Verfahren dabei – mit Karte, Bildern und Unterlagen.

Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist, was das Vollstreckungsgericht im jeweiligen Verfahren feststellt.