Bietstunde
Die Phase des Termins, in der Gebote abgegeben werden. Sie dauert mindestens 30 Minuten.
Die gesetzliche Mindestdauer von 30 Minuten gilt auch dann, wenn niemand bietet. Sie läuft also ab, bevor der Rechtspfleger die Versteigerung schließen darf.
In der Praxis verstreicht die Bietstunde oft lange ohne jedes Gebot. Viele Bieter warten bewusst bis kurz vor Schluss, um nicht selbst die Preisfindung zu eröffnen.
Der Schluss wird dreimal angekündigt. Danach wird kein Gebot mehr angenommen – auch nicht wenige Sekunden später.