Termin§§ 105 ff. ZVG

Verteilungstermin

Termin, in dem der Erlös nach dem Teilungsplan auf die Berechtigten verteilt wird. Hier ist das Bargebot fällig.

Er findet regelmäßig sechs bis zehn Wochen nach dem Zuschlag statt. Für den Ersteher ist es der Tag, an dem gezahlt werden muss – zuzüglich der Zinsen, die seit dem Zuschlag aufgelaufen sind.

Verteilt wird nach Rangklassen. Was nach Deckung aller Ansprüche übrig bleibt, steht dem bisherigen Eigentümer zu; in der Praxis bleibt selten etwas übrig.

Zahlt der Ersteher nicht, kann aus dem Zuschlagsbeschluss gegen ihn vollstreckt werden. Im Extremfall kommt es zur Wiederversteigerung auf seine Kosten.

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Verkehrswert, Termin, Gutachten und die bestehen bleibenden Rechte stehen bei jedem Verfahren dabei – mit Karte, Bildern und Unterlagen.

Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist, was das Vollstreckungsgericht im jeweiligen Verfahren feststellt.