Bietvollmacht
Wer für einen anderen bietet, braucht eine öffentlich beglaubigte Vollmacht. Eine einfache schriftliche Vollmacht genügt nicht.
Die Beglaubigung nimmt ein Notar vor. Sie muss im Original vorliegen; eine Kopie oder ein Scan wird zurückgewiesen.
Bietet jemand für eine GmbH oder eine andere eingetragene Gesellschaft, ist zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug mitzubringen, aus dem die Vertretungsbefugnis hervorgeht.
Eheleute, die gemeinsam erwerben wollen, müssen beide anwesend sein oder einander bevollmächtigen. Auch das Verhältnis der Anteile sollte vorher feststehen, denn es wandert so in den Zuschlagsbeschluss und ins Grundbuch.