Gebote & Grenzen

Bietvollmacht

Wer für einen anderen bietet, braucht eine öffentlich beglaubigte Vollmacht. Eine einfache schriftliche Vollmacht genügt nicht.

Die Beglaubigung nimmt ein Notar vor. Sie muss im Original vorliegen; eine Kopie oder ein Scan wird zurückgewiesen.

Bietet jemand für eine GmbH oder eine andere eingetragene Gesellschaft, ist zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug mitzubringen, aus dem die Vertretungsbefugnis hervorgeht.

Eheleute, die gemeinsam erwerben wollen, müssen beide anwesend sein oder einander bevollmächtigen. Auch das Verhältnis der Anteile sollte vorher feststehen, denn es wandert so in den Zuschlagsbeschluss und ins Grundbuch.

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Verkehrswert, Termin, Gutachten und die bestehen bleibenden Rechte stehen bei jedem Verfahren dabei – mit Karte, Bildern und Unterlagen.

Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist, was das Vollstreckungsgericht im jeweiligen Verfahren feststellt.