Beteiligte

Bieter

Wer im Termin ein Gebot abgibt. Teilnehmen darf grundsätzlich jeder Geschäftsfähige mit Ausweis.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, eine Bonitätsprüfung findet nicht statt. Erforderlich sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und, falls verlangt, die Sicherheitsleistung.

Wer für einen anderen oder für eine Gesellschaft bietet, braucht eine Vollmacht in öffentlich beglaubigter Form beziehungsweise einen aktuellen Registerauszug. Ohne diese Papiere wird das Gebot zurückgewiesen – das ist einer der häufigsten vermeidbaren Fehler.

Ein abgegebenes Gebot bindet. Es erlischt erst, wenn ein höheres abgegeben wird oder die Bietstunde ohne Zuschlag endet.

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Verkehrswert, Termin, Gutachten und die bestehen bleibenden Rechte stehen bei jedem Verfahren dabei – mit Karte, Bildern und Unterlagen.

Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist, was das Vollstreckungsgericht im jeweiligen Verfahren feststellt.