Beteiligte§ 3 Nr. 1 i RPflG

Rechtspfleger

Der Beamte, der das Versteigerungsverfahren tatsächlich führt und den Termin leitet – nicht ein Richter.

Rechtspfleger sind für die Zwangsversteigerung funktionell zuständig und entscheiden eigenverantwortlich. Sie setzen den Verkehrswert fest, bestimmen den Termin, stellen das geringste Gebot fest und erteilen den Zuschlag.

Im Termin leitet der Rechtspfleger die Verhandlung, ruft die Bietstunde auf, nimmt Gebote entgegen und prüft Sicherheitsleistungen. Fragen zum Ablauf beantwortet er, Fragen zum Wert oder zur Finanzierung nicht.

Ein kurzer Anruf vor dem Termin ist üblich und meist ergiebig: ob der Termin noch steht, ob Sicherheitsleistung verlangt wird und ob Gebote bereits angekündigt sind.

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Verkehrswert, Termin, Gutachten und die bestehen bleibenden Rechte stehen bei jedem Verfahren dabei – mit Karte, Bildern und Unterlagen.

Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist, was das Vollstreckungsgericht im jeweiligen Verfahren feststellt.