Beteiligte

Gläubiger

Auch: betreibender Gläubiger

Wer die Versteigerung betreibt, um aus dem Erlös seine Forderung zu befriedigen – meist eine Bank aus einer Grundschuld.

Der betreibende Gläubiger steuert das Verfahren stärker, als vielen Bietern bewusst ist. Er kann es einstellen lassen, er kann im Termin selbst mitbieten, und er kann bei einem Gebot unter sieben Zehnteln des Verkehrswerts die Versagung des Zuschlags verlangen.

Sein Rang entscheidet mit darüber, welche Rechte bestehen bleiben: Nur was ihm vorgeht, bleibt im geringsten Gebot stehen.

In der Praxis lohnt es, vor dem Termin die Preisvorstellung des Gläubigers zu erfragen. Eine verbindliche Auskunft gibt es nicht, aber oft eine Einschätzung, ab welcher Höhe ein Zuschlag nicht mehr angegriffen wird.

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Verkehrswert, Termin, Gutachten und die bestehen bleibenden Rechte stehen bei jedem Verfahren dabei – mit Karte, Bildern und Unterlagen.

Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist, was das Vollstreckungsgericht im jeweiligen Verfahren feststellt.