Beteiligte

Zwangsverwalter

Vom Gericht bestellte Person, die eine Immobilie während der Zwangsverwaltung bewirtschaftet.

Der Zwangsverwalter zieht Mieten ein, zahlt laufende Kosten und legt dem Gericht Rechnung. Er handelt nicht im Auftrag des Eigentümers, sondern aufgrund gerichtlicher Bestellung.

Für Interessenten ist er ein wertvoller Gesprächspartner: Er kennt den tatsächlichen Zustand, die Mieterstruktur und die laufenden Kosten – und er darf, anders als der Eigentümer, eine Besichtigung ermöglichen, wenn es die Verwaltung zulässt.

Seine Bestellung ist in der Bekanntmachung nicht immer vermerkt. Ein Blick in die Gerichtsakte oder eine Nachfrage beim Rechtspfleger klärt, ob eine Zwangsverwaltung läuft.

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Verkehrswert, Termin, Gutachten und die bestehen bleibenden Rechte stehen bei jedem Verfahren dabei – mit Karte, Bildern und Unterlagen.

Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist, was das Vollstreckungsgericht im jeweiligen Verfahren feststellt.