Ersteher
Wer den Zuschlag erhalten hat. Mit der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses wird er Eigentümer.
Der Ersteher erwirbt nicht vom bisherigen Eigentümer, sondern kraft staatlichen Hoheitsakts. Deshalb braucht es keinen Kaufvertrag, keine Auflassung und keine Mitwirkung des Schuldners.
Mit dem Eigentum gehen Nutzen und Lasten über: Ab dem Zuschlag stehen ihm Mieten zu, ab dem Zuschlag trägt er aber auch Grundsteuer, Versicherung und das Risiko des zufälligen Untergangs.
Zu zahlen hat er das Bargebot im Verteilungstermin, verzinst ab dem Zuschlag. Bis dahin vergehen meist sechs bis zehn Wochen – Zeit, die für die Auszahlung der Finanzierung meist ausreicht.