Beteiligte

Ersteher

Wer den Zuschlag erhalten hat. Mit der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses wird er Eigentümer.

Der Ersteher erwirbt nicht vom bisherigen Eigentümer, sondern kraft staatlichen Hoheitsakts. Deshalb braucht es keinen Kaufvertrag, keine Auflassung und keine Mitwirkung des Schuldners.

Mit dem Eigentum gehen Nutzen und Lasten über: Ab dem Zuschlag stehen ihm Mieten zu, ab dem Zuschlag trägt er aber auch Grundsteuer, Versicherung und das Risiko des zufälligen Untergangs.

Zu zahlen hat er das Bargebot im Verteilungstermin, verzinst ab dem Zuschlag. Bis dahin vergehen meist sechs bis zehn Wochen – Zeit, die für die Auszahlung der Finanzierung meist ausreicht.

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Verkehrswert, Termin, Gutachten und die bestehen bleibenden Rechte stehen bei jedem Verfahren dabei – mit Karte, Bildern und Unterlagen.

Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist, was das Vollstreckungsgericht im jeweiligen Verfahren feststellt.