Rangfolge
Auch: Rang, Rangklasse
Reihenfolge, in der Rechte am Grundstück bedient werden. Sie entscheidet darüber, was bestehen bleibt und wer aus dem Erlös etwas erhält.
Innerhalb einer Abteilung richtet sich der Rang nach dem Zeitpunkt der Eintragung, zwischen den Abteilungen nach dem im Grundbuch vermerkten Rangverhältnis.
Für die Verteilung des Erlöses gilt zusätzlich die Rangklassenordnung des § 10 ZVG: Verfahrenskosten zuerst, danach unter anderem Hausgeldansprüche in begrenztem Umfang, öffentliche Lasten und erst dann die eingetragenen Grundpfandrechte.
Wer die Rangfolge nicht beachtet, verschätzt sich regelmäßig beim geringsten Gebot – und damit beim tatsächlichen Preis.