Rechte & Grundbuch

Grundbuchauszug

Abschrift des Grundbuchblatts. Im Versteigerungsverfahren liegt er der Gerichtsakte bei und ist dort einsehbar.

Der Auszug der Akte ist auf den Tag seiner Erstellung bezogen und kann älter sein. Bei länger laufenden Verfahren lohnt die Frage, ob ein aktuellerer vorliegt.

Zu lesen sind vor allem die Veränderungs- und Löschungsspalten. Dort steht, ob ein Recht bereits teilweise gelöscht oder im Rang zurückgetreten ist.

Rötungen, also durchgestrichene Eintragungen, sind gelöschte Rechte. Sie wirken nicht mehr, dokumentieren aber die Geschichte des Grundstücks.

Verwandte Begriffe

Mehr aus „Rechte & Grundbuch“

Den Begriff am echten Objekt sehen

Verkehrswert, Termin, Gutachten und die bestehen bleibenden Rechte stehen bei jedem Verfahren dabei – mit Karte, Bildern und Unterlagen.

Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist, was das Vollstreckungsgericht im jeweiligen Verfahren feststellt.