Grundbuchauszug
Abschrift des Grundbuchblatts. Im Versteigerungsverfahren liegt er der Gerichtsakte bei und ist dort einsehbar.
Der Auszug der Akte ist auf den Tag seiner Erstellung bezogen und kann älter sein. Bei länger laufenden Verfahren lohnt die Frage, ob ein aktuellerer vorliegt.
Zu lesen sind vor allem die Veränderungs- und Löschungsspalten. Dort steht, ob ein Recht bereits teilweise gelöscht oder im Rang zurückgetreten ist.
Rötungen, also durchgestrichene Eintragungen, sind gelöschte Rechte. Sie wirken nicht mehr, dokumentieren aber die Geschichte des Grundstücks.