Grundbuch
Öffentliches Register, in dem Eigentum und Belastungen eines Grundstücks verzeichnet sind. Es besteht aus Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen.
Das Bestandsverzeichnis beschreibt das Grundstück selbst: Gemarkung, Flur, Flurstück, Größe und Wirtschaftsart. Abteilung I nennt den Eigentümer, Abteilung II die Lasten und Beschränkungen, Abteilung III die Grundpfandrechte.
Für die Beurteilung eines Versteigerungsobjekts ist Abteilung II die entscheidende: Dort stehen Wohnrechte, Nießbrauch, Wegerechte und Vorkaufsrechte – also genau die Rechte, die den Nutzen der Immobilie einschränken können.
Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Als Bietinteressent genügt dafür regelmäßig der Hinweis auf das laufende Verfahren; einfacher ist der Blick in den Grundbuchauszug, der bei der Gerichtsakte liegt.