Rechte & Grundbuch

Grundbuch

Öffentliches Register, in dem Eigentum und Belastungen eines Grundstücks verzeichnet sind. Es besteht aus Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen.

Das Bestandsverzeichnis beschreibt das Grundstück selbst: Gemarkung, Flur, Flurstück, Größe und Wirtschaftsart. Abteilung I nennt den Eigentümer, Abteilung II die Lasten und Beschränkungen, Abteilung III die Grundpfandrechte.

Für die Beurteilung eines Versteigerungsobjekts ist Abteilung II die entscheidende: Dort stehen Wohnrechte, Nießbrauch, Wegerechte und Vorkaufsrechte – also genau die Rechte, die den Nutzen der Immobilie einschränken können.

Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Als Bietinteressent genügt dafür regelmäßig der Hinweis auf das laufende Verfahren; einfacher ist der Blick in den Grundbuchauszug, der bei der Gerichtsakte liegt.

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Verkehrswert, Termin, Gutachten und die bestehen bleibenden Rechte stehen bei jedem Verfahren dabei – mit Karte, Bildern und Unterlagen.

Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist, was das Vollstreckungsgericht im jeweiligen Verfahren feststellt.