Grundschuld
Grundpfandrecht in Abteilung III, mit dem Immobilienkredite gesichert werden. Aus ihr wird die Mehrzahl aller Zwangsversteigerungen betrieben.
Anders als die Hypothek ist die Grundschuld nicht an eine bestimmte Forderung gebunden. Sie besteht selbständig, was sie für Banken flexibel und für Schuldner gefährlich macht.
Die eingetragene Höhe sagt nichts über die tatsächliche Restschuld. Ein Darlehen kann nahezu getilgt sein, während die Grundschuld unverändert über dem ursprünglichen Betrag steht.
Im Versteigerungsverfahren erlischt sie regelmäßig, wenn der betreibende Gläubiger ihr vorgeht oder sie selbst betreibt. Der Gläubiger wird dann aus dem Erlös befriedigt.