Rechte & Grundbuch

Erbbauzins

Laufendes Entgelt für die Nutzung des fremden Grundstücks, meist jährlich zu zahlen und oft an die Preisentwicklung gekoppelt.

Der Zins ist üblicherweise als Reallast im Grundbuch gesichert. Er bleibt bestehen und geht auf den Ersteher über.

Wertsicherungsklauseln sind die Regel. Ein heute moderater Zins kann über die Restlaufzeit erheblich steigen, wenn er an einen Index gebunden ist.

Bei der Kalkulation ist er wie eine dauerhafte Belastung zu behandeln, vergleichbar mit einer Annuität – nicht als Nebenkosten.

Verwandte Begriffe

Mehr aus „Rechte & Grundbuch“

Den Begriff am echten Objekt sehen

Verkehrswert, Termin, Gutachten und die bestehen bleibenden Rechte stehen bei jedem Verfahren dabei – mit Karte, Bildern und Unterlagen.

Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist, was das Vollstreckungsgericht im jeweiligen Verfahren feststellt.