Erbbauzins
Laufendes Entgelt für die Nutzung des fremden Grundstücks, meist jährlich zu zahlen und oft an die Preisentwicklung gekoppelt.
Der Zins ist üblicherweise als Reallast im Grundbuch gesichert. Er bleibt bestehen und geht auf den Ersteher über.
Wertsicherungsklauseln sind die Regel. Ein heute moderater Zins kann über die Restlaufzeit erheblich steigen, wenn er an einen Index gebunden ist.
Bei der Kalkulation ist er wie eine dauerhafte Belastung zu behandeln, vergleichbar mit einer Annuität – nicht als Nebenkosten.