Rechte & Grundbuch

Abteilung II des Grundbuchs

Hier stehen Lasten und Beschränkungen: Wohnrecht, Nießbrauch, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Reallasten und der Zwangsversteigerungsvermerk.

Abteilung II ist für Bieter wichtiger als Abteilung III. Grundschulden lassen sich beziffern und erlöschen oft; ein Wohnrecht dagegen bleibt unter Umständen bestehen und entzieht der Immobilie auf unbestimmte Zeit die Nutzung.

Die Eintragungen sind knapp formuliert und verweisen auf die Eintragungsbewilligung in den Grundakten. Wer es genau wissen will, muss diese Bewilligung lesen – nur dort steht, welchen Umfang ein Recht hat.

Nicht jede Eintragung mindert den Wert. Ein Leitungsrecht am Rand des Grundstücks ist meist bedeutungslos, ein Wegerecht quer über den Hof dagegen nicht.

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Verkehrswert, Termin, Gutachten und die bestehen bleibenden Rechte stehen bei jedem Verfahren dabei – mit Karte, Bildern und Unterlagen.

Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist, was das Vollstreckungsgericht im jeweiligen Verfahren feststellt.