Hausgeld
Laufender Beitrag eines Wohnungseigentümers an die Gemeinschaft. Rückstände können den Ersteher treffen.
Rückständige Hausgelder nehmen im Verteilungsverfahren eine bevorrechtigte Rangklasse ein – allerdings nur in begrenztem Umfang und nur für bestimmte Zeiträume.
Was darüber hinausgeht, bleibt offen. Je nach Gemeinschaftsordnung und Beschlusslage kann der Ersteher zudem für Beiträge in Anspruch genommen werden, die nach dem Zuschlag fällig werden, auch wenn sie ältere Zeiträume betreffen.
Vor einem Gebot auf eine Eigentumswohnung lohnt deshalb der Kontakt zur Verwaltung: Stand der Rücklage, beschlossene Sanierungen, Höhe der Rückstände.