Rechte & Grundbuch

Wohnungs- und Teileigentum

Sondereigentum an einer Wohnung oder an gewerblichen Räumen, verbunden mit einem Miteigentumsanteil am Grundstück.

Wer eine Eigentumswohnung ersteigert, tritt zugleich in die Wohnungseigentümergemeinschaft ein. Deren Beschlüsse, Hausordnung und Teilungserklärung gelten für ihn, ohne dass er ihnen zugestimmt hätte.

Die Teilungserklärung legt fest, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist. Sie entscheidet darüber, wer welche Instandhaltung trägt – eine Frage, die bei Fenstern, Balkonen und Leitungen regelmäßig Streit auslöst.

Vor einem Gebot gehören Teilungserklärung, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen und der Stand der Erhaltungsrücklage zur Vorbereitung.

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Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist, was das Vollstreckungsgericht im jeweiligen Verfahren feststellt.