Grundsteuer
Gemeindesteuer auf den Grundbesitz. Sie ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück und trifft ab dem Zuschlag den Ersteher.
Die Grundsteuer ist eine öffentliche Last. Sie haftet dem Grundstück an, unabhängig davon, wer Eigentümer ist.
Rückstände aus der Zeit vor dem Zuschlag werden grundsätzlich aus dem Erlös bedient und nehmen dabei eine gute Rangklasse ein. Der Ersteher schuldet die Steuer ab dem Zuschlag.
Seit der Grundsteuerreform ergeben sich für viele Objekte deutlich veränderte Beträge. Der aktuelle Bescheid ist bei der Gemeinde zu erfragen.