Aktenzeichen
Eindeutige Kennung des Verfahrens beim Gericht, etwa „0030 K 0012/2025“. Ohne sie gibt es keine Auskunft.
Der Aufbau ist bundesweit ähnlich: Abteilungsnummer, das Kürzel K für Zwangsversteigerungssachen, eine laufende Nummer und das Eingangsjahr.
Mit dem Aktenzeichen lässt sich die Akte anfordern, das Gutachten erfragen und beim Rechtspfleger nachhaken, ob der Termin noch steht.
Dasselbe Objekt kann über die Jahre mehrere Aktenzeichen haben, wenn frühere Verfahren eingestellt und neue angeordnet wurden.