Wert & Unterlagen§ 194 BauGB

Verkehrswert

Auch: Marktwert

Der vom Gericht festgesetzte Wert der Immobilie. Er ist Bezugsgröße für die Wertgrenzen und für die Höhe der Sicherheitsleistung.

Der Verkehrswert ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre – ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse. Er wird durch Beschluss festgesetzt, nachdem ein Sachverständiger ihn ermittelt hat.

Er ist kein Mindestpreis und keine Zusage. Ein Zuschlag kann im zweiten Termin deutlich darunter liegen, und umgekehrt bieten Interessenten bei begehrten Objekten regelmäßig darüber.

Der Stichtag der Bewertung liegt oft ein bis zwei Jahre vor dem Termin. In bewegten Marktphasen kann der festgesetzte Wert deshalb merklich neben dem aktuellen Marktniveau liegen – nach oben wie nach unten.

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Verkehrswert, Termin, Gutachten und die bestehen bleibenden Rechte stehen bei jedem Verfahren dabei – mit Karte, Bildern und Unterlagen.

Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist, was das Vollstreckungsgericht im jeweiligen Verfahren feststellt.