Wert & Unterlagen

Vollstreckungstitel

Auch: Titel

Urkunde, aus der vollstreckt werden darf – ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid oder eine notarielle Urkunde mit Unterwerfungsklausel.

Ohne Titel keine Vollstreckung. Bei Immobiliendarlehen ist es fast immer die notarielle Grundschuldbestellungsurkunde, in der sich der Eigentümer der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat.

Diese Unterwerfungsklausel erspart der Bank den Prozess. Sie ist der Grund, warum eine Zwangsversteigerung ohne vorheriges Gerichtsverfahren möglich ist.

Für Bieter ist der Titel ohne Bedeutung – er betrifft allein das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner.

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Verkehrswert, Termin, Gutachten und die bestehen bleibenden Rechte stehen bei jedem Verfahren dabei – mit Karte, Bildern und Unterlagen.

Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist, was das Vollstreckungsgericht im jeweiligen Verfahren feststellt.