Vollstreckungstitel
Auch: Titel
Urkunde, aus der vollstreckt werden darf – ein Urteil, ein Vollstreckungsbescheid oder eine notarielle Urkunde mit Unterwerfungsklausel.
Ohne Titel keine Vollstreckung. Bei Immobiliendarlehen ist es fast immer die notarielle Grundschuldbestellungsurkunde, in der sich der Eigentümer der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat.
Diese Unterwerfungsklausel erspart der Bank den Prozess. Sie ist der Grund, warum eine Zwangsversteigerung ohne vorheriges Gerichtsverfahren möglich ist.
Für Bieter ist der Titel ohne Bedeutung – er betrifft allein das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner.