Verfahren

Zwangsvollstreckung

Staatliche Durchsetzung einer titulierten Forderung gegen den Willen des Schuldners. Die Zwangsversteigerung ist ihre Form für Grundstücke.

Wer eine Forderung hat und sie nicht freiwillig erfüllt bekommt, kann sie nicht selbst eintreiben. Er braucht einen Vollstreckungstitel und muss sich an staatliche Organe wenden: an den Gerichtsvollzieher für bewegliche Sachen, an das Vollstreckungsgericht für Forderungen und Grundstücke.

Bei Grundstücken stehen drei Wege offen: die Zwangssicherungshypothek, die Zwangsverwaltung und die Zwangsversteigerung. Sie schließen einander nicht aus und werden oft nacheinander oder nebeneinander betrieben.

Die Zwangsversteigerung ist dabei der einschneidendste Schritt, weil sie das Eigentum endgültig entzieht. Entsprechend hoch sind die formalen Anforderungen, und entsprechend viele Möglichkeiten hat der Schuldner, das Verfahren zu verzögern oder abzuwenden.

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Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist, was das Vollstreckungsgericht im jeweiligen Verfahren feststellt.