Aufhebung des Termins
Der angesetzte Versteigerungstermin findet nicht statt. Anders als die Einstellung betrifft das nur den Termin, nicht das Verfahren insgesamt.
Gründe sind vielfältig: eine Einstellung, ein Fehler in der Bekanntmachung, eine nicht rechtzeitig zugestellte Ladung oder ein erfolgreicher Rechtsbehelf des Schuldners.
Eine Aufhebung wird nicht immer rechtzeitig öffentlich. Wer eine weite Anreise plant, sollte am Vortag oder am Morgen des Termins beim Vollstreckungsgericht anrufen.
Nach der Aufhebung bestimmt das Gericht einen neuen Termin. Die Wertgrenzen bleiben dabei unberührt, solange im ersten Termin kein Zuschlag versagt wurde.