Sachverständiger
Auch: Gutachter
Vom Gericht beauftragte neutrale Person, die den Verkehrswert ermittelt. Sie arbeitet weder für den Gläubiger noch für den Schuldner.
Der Sachverständige hat keinen Anspruch darauf, das Objekt zu betreten. Verweigert der Eigentümer den Zutritt, bewertet er von außen und auf Grundlage der Bauakte – im Gutachten steht dann meist ein entsprechender Vorbehalt.
Solche Vorbehalte sind für Bieter ein Warnsignal. Ein Innenzustand, den niemand gesehen hat, ist eine der größten Unbekannten bei der Kalkulation.
Name und Anschrift des Sachverständigen stehen im Gutachten. Rückfragen beantwortet er regelmäßig nicht, da er dem Gericht gegenüber beauftragt ist.