Wert & Unterlagen§ 74a Abs. 5 ZVG

Wertfestsetzungsbeschluss

Der Beschluss, mit dem das Gericht den Verkehrswert verbindlich festsetzt. Gegen ihn ist die Beschwerde möglich.

Erst mit diesem Beschluss steht der Wert fest, an dem die Wertgrenzen gemessen werden. Vorher ist das Gutachten nur eine Grundlage.

Beteiligte können den Wert angreifen, wenn sie ihn für zu hoch oder zu niedrig halten. Bieter können das nicht – sie sind keine Beteiligten.

Wird der Wert im Beschwerdeverfahren geändert, verschieben sich auch die Wertgrenzen und die Höhe der Sicherheitsleistung.

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Verkehrswert, Termin, Gutachten und die bestehen bleibenden Rechte stehen bei jedem Verfahren dabei – mit Karte, Bildern und Unterlagen.

Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist, was das Vollstreckungsgericht im jeweiligen Verfahren feststellt.