Wertermittlungsstichtag
Der Tag, auf den sich die Bewertung bezieht. Je weiter er zurückliegt, desto vorsichtiger ist der Verkehrswert zu lesen.
Zwischen Stichtag und Versteigerungstermin liegen häufig ein bis drei Jahre. Marktbewegungen in dieser Zeit sind im festgesetzten Wert nicht abgebildet.
Für Bieter heißt das: Der Verkehrswert ist ein historischer Wert mit rechtlicher Funktion, kein aktueller Marktpreis. Die eigene Preisvorstellung sollte vom heutigen Markt ausgehen, nicht vom Gutachten.
Der Stichtag steht auf den ersten Seiten des Gutachtens und wird oft überlesen.