Gebote & Grenzen

Zuschlagsversagung

Das Gericht erteilt den Zuschlag nicht. Gründe sind vor allem die Wertgrenzen, eine Einstellung oder Verfahrensfehler.

Wird der Zuschlag versagt, ist der Meistbietende nicht Eigentümer geworden. Sein Gebot erlischt, die Sicherheit wird zurückgegeben.

Das Gericht bestimmt anschließend einen neuen Termin. Wurde wegen einer Wertgrenze versagt, gelten beide Grenzen im neuen Termin nicht mehr.

Eine Versagung ist für Bieter ärgerlich, aber folgenlos: Es entstehen keine Kosten, abgesehen von den eigenen Aufwendungen für Anreise und Vorbereitung.

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Verkehrswert, Termin, Gutachten und die bestehen bleibenden Rechte stehen bei jedem Verfahren dabei – mit Karte, Bildern und Unterlagen.

Diese Erklärung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist, was das Vollstreckungsgericht im jeweiligen Verfahren feststellt.