Zwangsversteigerung
Auch: ZVG-Verfahren, Immobilienversteigerung
Gerichtliches Verfahren, in dem ein Grundstück oder eine Immobilie öffentlich versteigert wird, um aus dem Erlös Forderungen zu begleichen oder eine Gemeinschaft aufzulösen.
Die Zwangsversteigerung ist kein Verkauf im üblichen Sinn. Es gibt keinen Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer, keinen Notartermin und keine Verhandlung über den Preis. Stattdessen führt ein Amtsgericht als Vollstreckungsgericht ein förmliches Verfahren durch, an dessen Ende ein Beschluss steht: der Zuschlag. Mit ihm geht das Eigentum über – unmittelbar, ohne Eintragung im Grundbuch und ohne Zutun des bisherigen Eigentümers.
Geregelt ist das Ganze im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung, kurz ZVG. Es stammt aus dem Jahr 1897 und ist bis heute in Kraft. Diese Herkunft erklärt manche Eigenheit des Verfahrens, etwa die eigentümliche Zählweise in Zehnteln bei den Wertgrenzen.
Für Bieter bedeutet die Form des Verfahrens vor allem zweierlei: Die Spielregeln sind nicht verhandelbar, und wer sie nicht kennt, kann sie auch nicht zu seinem Vorteil nutzen. Ein Gebot ist bindend, eine Besichtigung ist nicht garantiert, und eine Gewährleistung für Mängel gibt es nicht.